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Sachbeschädigung

Straftat:
SACHBESCHÄDIGUNG (§ 303 StGB)

Es wurde Ihr Eigentum beschädigt

In diesem Bereich sind viele Dinge denkbar:

-zerstochene Reifen,
-eine eingeschlagene Fensterscheibe,
-zertrampelte Blumenbeete,
-abgesägte Äste,
-verschmutzte oder zerrissene Kleidung (evtl. auch infolge einer Körperverletzung),
-verschmierte Hauswände,
-usw., usw.

Auch dies muss nicht einfach hingenommen werden.

Sie brauchen:
1. Name und Adresse der Person, die Ihr Eigentum beschädigt hat

2. Adresse und Tel.-Nr. der Schiedsperson, in deren Bereich derjenige/diejenige wohnt

3. einen Termin zur Schlichtungsverhandlung bei der zuständigen Schiedsperson