⇑ / Ausweise und Dokumente / Ausweise / Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
EUR 6,00
Unterstützende Institutionen
Servicenummer neuer Personalausweis
Tel.: +49 1801 333333