Ergebnisse aus dem Bürgerservice

    / Haushaltsbescheinigung

    Zuständige Mitarbeiter

    Gülsah Dogan

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    Besucheradresse

    Gebäude: Rathaus
    Raum-Nr.: 006
    Gerichtsstraße 1
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    Dieter Ehinger

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    Postadresse

    Gebäude: Rathaus
    Raum-Nr.: 007
    Gerichtsstraße 1
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    Lea Jäger

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    Besucheradresse

    Gebäude: Rathaus
    Raum-Nr.: 008
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung von Personendaten des Antragstellers und seiner mit ihm im Haushalt lebenden Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder). Sie wird in Form einer besonderen Meldebescheinigung von der örtlich zuständigen Meldebehörde ausgestellt und dient zur Vorlage bei öffentlichen Stellen wie bspw. der Familienkasse für den Bezug von Kindergeld. 

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei der Beantragung müssen Sie sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Höhe der Gebühr legt die Meldebehörde fest. Sie orientiert sich im Allgemeinen an der Gebühr für eine Meldebescheinigung.

    Soweit die Bescheinigung der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch X (SGB X) dient, besteht Kostenfreiheit (§ 64 Abs. 2 SGB X).

    Gebühr: 6,50 €
    Vorkasse: Nein

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine.

    Rechtsgrundlage

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