Ergebnisse aus dem Bürgerservice

    / Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Zuständige Mitarbeiter

    Gülsah Dogan

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    Besucheradresse

    Gebäude: Rathaus
    Raum-Nr.: 006
    Gerichtsstraße 1
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    Dieter Ehinger

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    Postadresse

    Gebäude: Rathaus
    Raum-Nr.: 007
    Gerichtsstraße 1
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    Lea Jäger

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    Besucheradresse

    Gebäude: Rathaus
    Raum-Nr.: 008
    Gerichtsstraße 1
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

    Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.

    Rechtsgrundlage

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