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Zuständige Mitarbeiter
Mario Steudter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Eine Baumaßnahme wirkt sich oft auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb gibt es Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen (sog. nachbarschützende Vorschriften). Hierzu zählen z. B. die vorgeschriebenen Abstandsflächen vor Gebäuden. Nur auf die Verletzung von solchen Vorschriften kann sich ein Nachbar mit Erfolg berufen.