Ergebnisse aus dem Bürgerservice

    / Ausweise und Dokumente / Ausweise / Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Zuständige Mitarbeiter

    Gülsah Dogan

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    Besucheradresse

    Gebäude: Rathaus
    Raum-Nr.: 006
    Gerichtsstraße 1
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    Dieter Ehinger

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    Postadresse

    Gebäude: Rathaus
    Raum-Nr.: 007
    Gerichtsstraße 1
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    Lea Jäger

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    Besucheradresse

    Gebäude: Rathaus
    Raum-Nr.: 008
    Gerichtsstraße 1
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern er im Inland gemeldet ist.

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
    • ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle

    Welche Gebühren fallen an?

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

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