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Zuständige Mitarbeiter
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Leistungsbeschreibung
Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Ausnahme: Anschrift und Größe
Sie sind daher verpflichtet, Änderungen oder das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage
- § 27 Absatz 1 Nummer 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 28 Absatz 1 Nummer 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)