Ergebnisse aus dem Bürgerservice

    / Personenstandsurkunden

    Zuständige Mitarbeiter

    Isabel Göbel

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Rathaus
    Raum-Nr.: 002
    Gerichtsstraße 1
    56414 Wallmerod Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Welche Personenstandsurkunden gibt es ?

    Das Standesamt stellt nach § 55 des Personenstandsgesetzes (PStG) folgende Personenstandsurkunden aus:

    • aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
    • aus dem Geburtenregister Geburtsurkunden
    • aus dem Eheregister Eheurkunden
    • aus dem Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunden
    • aus dem Sterberegister Sterbeurkunden
    • aus der Sammlung der Todeserklärungen beglaubigte Abschriften

     Wer kann beantragen ?

    Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.

    Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Falls Sie nicht zum oben angesprochenen Personenkreis zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorweisen.Beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

    In besonderen Fällen (Adoption, Vornamensänderung nach dem Transsexuellengesetz) sowie bei evtl. Sperrvermerken ist der Personenkreis, der die Ausstellung von Personenstandsurkunden verlangen kann, eingeschränkt.


    Siehe auch:

    Abstammungsurkunde
    Ausstellung einer Eheurkunde
    Ausstellung einer Geburtsurkunde
    Ausstellung einer Geburtsurkunde bei Hausgeburten
    Ausstellung einer mehrsprachigen Geburtsurkunde

    Aussstellung einer Sterbeurkunde

    An wen muss ich mich wenden?

    Maßgebend für die Ausstellung einer Urkunde aus einem Personenstandsbuch (Geburten-, Heirats- und Sterbebuch) ist immer der tatsächliche Ort des Geschehens.

    Dies ist das Standesamt der für Ihren Wohnsitz zuständigen Verwaltung.

    Also das Standesamt Ihrer

        * Gemeindeverwaltung
        * Verbandsgemeindeverwaltung
        * Stadtverwaltung

    Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    Kennt­nis­nah­me