Streitschlichtung
Die Schiedspersonen in Rheinland-Pfalz sind Ehrenbeamte des Landes. Sie sind durch Amtseid zur uneingeschränkten Verschwiegenheit und unparteilichen Amtsführung verpflichtet. Ihnen obliegt die Streitschlichtung in vorgerichtlicher Instanz.
Der Schiedsmann steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Verbandsgemeinde zur Streitschlichtung (Herstellung des Rechtsfriedens) zur Verfügung. Er garantiert eine kostengünstige Streitschlichtung und wird mit großem Einfühlungsvermögen und Zuversicht im persönlichen Gespräch (Verhandlung) mit den Streitenden versuchen, eine freiwillige, einvernehmliche und friedliche Regelung in Form eines rechtskräftigen, vollstreckbaren Vergleiches herbeizuführen.
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