Forstzweckverband

Ein Überblick

Ein Forstzweckverband ist ein Zusammenschluss von Forstbetrieben und wird als Instrument der interkommunalen Zusammenarbeit gesetzlich gefordert und gefördert. Das Landeswaldgesetz enthält eine konkrete Empfehlung zur Gründung. Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung auf die betrieblichen Kleinstrukturen reagiert und möchte mit der Förderung Anreize für das gemeinsame Bewirtschaften der Waldflächen schaffen.

Die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wallmerod haben sich des Weiteren daher in einem Forstzweckverband organisiert, weil Arbeiten wie Holzeinschlag, Aufforstung, Wegebau und Jungbestandspflege sinnvoll gebündelt und damit hohe Umsetzungskosten vermieden werden können. Der Zusammenschluss ist auch ein Beitrag für ein gemeinsames, solidarisches Handeln. Die Kosten für die Waldbewirtschaftung werden verstetigt, jede Gemeinde trägt nach dem Verhältnis ihrer reduzierten Holzbodenfläche die Kosten der Bewirtschaftung pro Jahr. Kostenschwankungen, verursacht durch Extremwetter oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, reißen die einzelnen gemeindlichen Haushalte nicht mehr in eine defizitäre Lage. Für die ortsnahe Bereitstellung von Brennholz sind ebenfalls Regelungen getroffen, während die Verpachtung der Jagd unberührt bleibt.

Die Wahrung der örtlichen Verbundenheit und der wirtschaftlichen Bedeutung des Waldes für jede Ortsgemeinde hat oberste Priorität. Das Eigentum an den Waldflächen bleibt ohnehin unangetastet. Jedes Mitglied des Forstzweckverbands hat entsprechend dem eingebrachten Flächenanteil Stimmrecht. Nach dem gleichen Schlüssel werden auch die Kosten (z.B. für die Beförsterung) geteilt.


Rechtsgrundlagen

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