Verbandsgemeindewerke

Nach der Landesverordnung über den Übergang von Aufgaben und Einrichtungen der Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinden (Aufgaben-Übergangs-Verordnung) vom 02.09.1974 sind die Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Ortsgemeinden zum 1. Januar 1975 auf die Verbandsgemeinden übergegangen.

Seit diesem Zeitpunkt werden die Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung von der Verbandsgemeinde nach § 67 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 6 der Gemeindeordnung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen, zunächst als Regiebetrieb im Haushalt der Verbandsgemeinde geführt und seit 01. Januar 1985 als Eigenbetrieb mit zwei Betriebszweigen nach den Vorschriften des Eigenbetriebsrechts.

Der Kommunalbetrieb ist organisatorisch und wirtschaftlich selbständig mit eigener Rechtslegung. Er wird als Sondervermögen mit Sonderrechnung der Verbandsgemeinde geführt.

Für jeden Betriebszweig hat die Werkleitung jährlich einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Jahresabschlüsse werden jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft insbesondere im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Angemessenheit der Entgelte und des Beitragssystems geprüft und testiert.

Die Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke Wallmerod enthält nach der Gemeindeordnung und der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz die erforderlichen Angaben sowohl zur Zielsetzung und wirtschaftlichen Ausstattung des Eigenbetriebs auch als zu den organisatorischen Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb der Verbandsgemeindewerke.

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