Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hahn am See - Änderung Bebauungsplan „Hahner Stock - 1

Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Entwurfsplanung (Stand: 05.11.2025) 

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hahn am See hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Hahner Stock – 1. Erweiterung“ gefasst. Der Beschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB am 19.04.2024 öffentlich bekannt gemacht. 

Die Änderung des Bebauungsplanes bezieht sich auf eine Sondergebietsfläche Photovoltaik, die aufgrund eines Projektes zur Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage, in eine Sondergebietsfläche „Regenerative Energien“ zur Nutzung Windenergie geändert werden soll. 

Innerhalb des Verfahrens wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den Vorgaben der §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 

Zu diesem Zweck lagen die Planunterlagen in der Zeit vom 22.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod öffentlich aus. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. 

Die daraufhin vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen wurden vom beauftragten Planungsbüro ausgewertet und in der Sitzung am 28.08.2024 mit den erarbeiteten Lösungsansätzen erläutert. Anschließend erfolgte im Rahmen der Sitzung des Ortsgemeinderats die sachgerechte Abwägung der einzelnen Punkte mit den entsprechenden Beschlussfassungen. 

Parallel zu diesem Verfahrensschritt der Bebauungsplanänderung wurden seitens der Verbandsgemeinde auch die Verfahrensschritte zur Änderung des Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung der Windenergie für die Fläche „Hahner Stock - Strüthen“ durchgeführt. Die Würdigung der Stellungnahmen erfolgte entsprechend im Verbandsgemeinderat, in der Sitzung am 26.09.2024. 

Zwischenzeitlich wurden in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 24.09.2025 die erforderliche Erweiterung des Geltungsbereiches der Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Darüber hinaus erfolgte in der Ortsgemeinderatssitzung am 26.11.2025 der Plananerkennungsbeschluss für das weitere Verfahren.  

Mit den nunmehr ergänzten und überarbeiteten Planunterlagen kann die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Die Planunterlagen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.12.2025 bis einschließlich 13.02.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, Zimmer Nr. 105, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme bereit. 

Eine vorherige Terminvereinbarung (Telefon: 06435 508-330) ist sinnvoll.   

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod (Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod) abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an poststelle@wallmerod.de übermittelt werden. Diese können auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung dient dem Ziel, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. 

Die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Parallelverfahren nach § 4a Abs. 2 BauGB, so dass auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt werden. 

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.wallmerod.de  (unter der Rubrik Verwaltung) veröffentlicht. Unter dem Text dieser Bekanntmachung im Internet können auch die vorstehend aufgeführten und zur Einsicht ausliegenden Unterlagen bis einschließlich 13.02.2026 eingesehen und heruntergeladen werden:

Die Planunterlagen können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes  Rheinland - Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de) eingesehen werden.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:

Aus dem erfolgten Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor: 

  • Artenschutz
  • Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
  • naturschutzfachlicher Eingriff /Ausgleich
  • Gewässer
  • Starkregen-/Katastrophenschutz
  • Bodenschutz
  • Immissionsschutz 

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. 

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets ist der nachfolgend abgedruckten Planskizze zu entnehmen.












Wallmerod, den 19.12.2025                                     
Verbandsgemeindeverwaltung                                  
Im Auftrag: Thomas Fasel (Bauabteilung)

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