Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Meudt - Ergänzungssatzung „Beim Brandweiher“
Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 26.03.2025 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „Beim Brandweiher“ herbeigeführt. Nachdem die Unterlagen für das weitere Verfahren erstellt wurden, erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 14.04.2025 – 19.05.2025.
Die daraufhin vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen wurden vom beauftragten Planungsbüro ausgewertet und in der Sitzung am 31.10.2025 mit den erarbeiteten Lösungsansätzen erläutert. Anschließend erfolgte im Rahmen der Sitzung die sachgerechte Abwägung der einzelnen Punkte mit den entsprechenden Beschlussfassungen.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden wurde die Erstellung eines Fachbeitrages Naturschutz gefordert. Dieser wurde zwischenzeitlich erstellt und ist den Planunterlagen unter Punkt 4 für das weitere Beteiligungsverfahren beigefügt.
Da der Entwurf des Bebauungsplans nach dem Verfahren nach den §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB geändert bzw. ergänzt wurde, ist er erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und es sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben ist (§§ 4a Abs. 3 S. 2 i.V.m. 3 Abs. 2 S. 4 BauGB).
Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB aufgestellt.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Daten verfügbar sind, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Die Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod, Zimmer 105, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.
Eine vorherige Terminvereinbarung (Telefon: 06435 508-330) ist sinnvoll.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an poststelle@wallmerod.de übermittelt werden. Diese können auch schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung dient dem Ziel, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Parallelverfahren nach § 4a Abs. 2 BauGB, so dass auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt werden.
Unterlagen zur Einsicht
Die Planunterlagen können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de) eingesehen werden.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Plangebiets ist der nachfolgend abgedruckten Planzeichnung zu entnehmen.

Wallmerod, den 28.11.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag: Thomas Fasel (Bauabteilung)
