Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Steinefrenz
Bebauungsplanverfahren „Wetzbach - 3. Änderung und Erweiterung“
Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steinefrenz hat in seiner Sitzung am 26.04.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wetzbach – 3. Änderung und Erweiterung“ gefasst. Der Beschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB am 05.08.2022 öffentlich bekannt gemacht.
Innerhalb des Verfahrens wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Zu diesem Zweck lagen die angefertigten Unterlagen in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 12.09.2022 in der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod öffentlich aus. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Die daraufhin vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen wurden vom beauftragten Planungsbüro ausgewertet und in der Sitzung am 23.01.2023 mit den erarbeiteten Lösungsansätzen erläutert. Anschließend erfolgte im Rahmen der Sitzung die sachgerechte Abwägung der einzelnen Punkte mit den entsprechenden Beschlussfassungen.
Mit den nunmehr ergänzten und überarbeiteten Planunterlagen kann die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Die Planunterlagen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.08.2025 bis einschließlich 22.09.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, Zimmer Nr. 105, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme bereit. Eine vorherige Terminvereinbarung (Telefon: 06435 508-330) ist sinnvoll.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an poststelle@wallmerod.de übermittelt werden. Diese können auch schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung (auch telefonisch) abgegeben werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung dient dem Ziel, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Parallelverfahren nach § 4a Abs. 2 BauGB, so dass auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt werden.
Die Planunterlagen können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de) eingesehen werden.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:
Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:
- Artenschutz
- Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
- naturschutzfachlicher Eingriff / Ausgleich
- Gewässer
- Starkregen-/Katastrophenschutz
- Bodenschutz
- Immissionsschutz
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets ist der nachfolgend abgedruckten Planskizze zu entnehmen.

Wallmerod, den 15.08.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag: Thomas Fasel (Bauabteilung)