Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Wallmerod - Bebauungsplan "Nappenheck II"
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Ortsgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nappenheck II“ wie folgt beschlossen:
„Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Ortsgemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Gesetzes vorzubereiten und zu leiten.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Nappenheck II" ist es beabsichtigt, die städtebaulichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die bestehende gewerbliche Siedlungsstruktur in Wallmerod erhalten und behutsam weiterentwickelt werden kann. Die gewerbliche Struktur trägt in erheblichem Maße zur regionalen Wirtschaft bei und ist daher ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche Beständigkeit der Region. Der Bebauungsplan strebt nicht nur die Erhaltung dieser Struktur an, sondern auch deren zielgerichtete Weiterentwicklung.
Ein weiterer zentraler Fokus des Bebauungsplans liegt auf der Bereitstellung von Flächen für die mögliche Expansion des benachbarten Gewerbebetriebs "Hermann Meudt Betonsteinwerk GmbH". Diese Maßnahme beabsichtigt nicht nur die Steigerung der Produktionskapazität des Unternehmens, sondern auch die Förderung der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region. Die Gewährleistung von Arbeitsplatzsicherheit und -wachstum ist von äußerster Bedeutung, um die Lebensqualität der Einwohner zu optimieren und die lokale Wirtschaft der Ortsgemeinde zu stärken.
Hierzu soll in dem räumlichen Geltungsbereich gemäß dem in der Anlage A1 beigefügten Lageplan nebst Nutzungsschablone ein Industriegebiet im Sinne des
§ 9 Baunutzungsverordnung (GI) festgesetzt werden.
Das Maß der baulichen Nutzung soll entsprechend vorstehender Zielvorstellung über die Festsetzung der Grundflächenzahl (0,8), Geschossflächenzahl (2,4) und die Zahl der Vollgeschosse (II) begrenzt werden.“
Im Plangebiet liegen die Flurstücke Gemarkung Wallmerod, Flur 24, Flurstücks-Nr.: 20, 21 und 22.
Die Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB.
Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ortsgemeinderat Wallmerod hat am 14.11.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nappenheck II“ herbeigeführt. Das beauftragte Planungsbüro hat nunmehr die Planunterlagen angefertigt, sodass das Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eröffnet werden kann. Der Ortsgemeinderat Wallmerod hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2024 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Unterlagen zum Bebauungsplan „Nappenheck II“ bestehend aus: Planzeichnung, Begründung, Textliche Festsetzungen, Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz und Artenschutz einschließlich Pläne liegen in der Zeit vom:
30.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod, Zimmer 105, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.
Eine vorherige Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 06435 508-330) ist sinnvoll.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an poststelle@wallmerod.de übermittelt werden. Diese können auch schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung dient dem Ziel, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Die Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Parallelverfahren nach § 4a Abs. 2 BauGB, so dass auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt werden.
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.wallmerod.de (unter der Rubrik Verwaltung) veröffentlicht. Im Internet können auch die nachfolgenden Unterlagen bis einschließlich 04.05.2026 eingesehen und heruntergeladen werden:
Die Planunterlagen können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de) eingesehen werden.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Plangebiets ist der nachfolgend abgedruckten Planzeichnung zu entnehmen.

Wallmerod, den 27.03.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag:
Thomas Fasel
Bauabteilung
