Standesamt

Trauräume

Heiraten im ehemaligen Gefängnis

Im Gefängnis heiraten - das ist in Wallmerod möglich!

Im August 2014 ist hier in den Räumen des früheren königlich-preußischen Untersuchungsgefängnisses (Baujahr um 1830) ein modernes Trauzimmer entstanden.

Hinter den ehemaligen Gefängnismauern in der Gerichtsstraße können Verliebte den „lebenslänglichen“ Bund der Ehe schließen. Wenn Sie nach dem Ja-Wort als Eheleute durch die Pforte des Trauzimmers zu Ihren Gästen ins Freie hinabschreiten, halten Sie einen Augenblick inne und genießen diesen einzigartigen Moment. Umringt von Ihren Gästen, das Plätschern unseres Brunnens vor Ihnen, im Hintergrund das historische Gebäude – so entstehen Momente für die Ewigkeit. Und Motive für ein unvergessliches Fotoshooting!


Das historische Trauzimmer „Lernort Historischer Wohnraum“ in Bilkheim

Heiraten wie vor 100 Jahren – dazu lädt unser historisches Trauzimmer in Bilkheim ein.


Hier werden Brautpaare in der guten Stube direkt neben dem treuen alten Holzofen getraut.
Im Gegensatz zum 17. Jahrhundert wird hier allerdings nicht aus wirtschaftlichen Gründen geheiratet – das im Jahr 1684 erbaute Haus schafft mit seiner erhaltenen Fassade und dem aufbereiteten Innenleben vor allem eine romantische und intime Atmosphäre, um Verliebten ein einmaliges Heiratserlebnis zu bieten. Kapazität: 10-15 Personen.

Termine und Informationen zur Eheschließung können Sie bei unserem Standesamt erfragen. Möchten Sie im Standesamt vorsprechen, so können Sie gerne einen Termin vereinbaren:

Urkunden / Online-Dienste:

Wichtiger Hinweis:
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet einen sogenannten "Online-Service" an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Standesämter. Sie leiten die von den Auftraggebern gestellten Online-Anträge lediglich an die Standesämter weiter. Für diese und weitere Dienstleistungen der Anbieter sogenannter Online-Urkundenservices fallen regelmäßig zusätzlich zu den amtlichen Gebühren für die Urkunde weitere Kosten an.

Im Rahmen der Online-Dienste des Standesamtes Wallmerod können Ihnen folgende Urkunden oder Abschriften aus den dort geführten Personenstandsbüchern ausgestellt werden:


Weitere online verfügbare Leistungen:

Sterbefälle

Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Gebiet der Tod eingetreten ist. Ist eine Person in der Verbandsgemeinde Wallmerod gestorben, so ist das Standesamt Wallmerod zuständig.

Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.

Für die Anzeige eines Sterbefalls sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Urkundliche Nachweise über Geburt, Eheschließung (Ehescheidung)
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen
  • Vorlage der Todesbescheinigung

Ist eine Person in einer Einrichtung (Alten- und Pflegeheim) verstorben, so hat diese Einrichtung den Sterbefall schriftlich beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Andernfalls hat die Anzeige des Sterbefalls durch die nachstehenden Personen grundsätzlich persönlich zu erfolgen:

  • Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  • Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  • Jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist

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