Bauleitplanverfahren der Ortsgemeinde Hundsangen
a) Aufstellung des Bebauungsplanes „Langwiese-Wiesborn, 4. Erweiterung“
b) Änderung des Bebauungsplanes „Langwiese-Wiesborn, 3. Erweiterung“
Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ortsgemeinderat Hundsangen hat am 19.10.2022 den Beschluss zur Aufstellung und Änderung des Bebauungsplanes herbeigeführt. Das beauftragte Planungsbüro hat die Planunterlagen angefertigt, so dass nunmehr das Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG) erfolgen kann.
Die Planunterlagen liegen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
14.07.2025 bis einschließlich 18.08.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, Zimmer Nr. 105, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme bereit.
Eine vorherige Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 06435/508-330) ist sinnvoll.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an poststelle@wallmerod.de übermittelt werden. Diese können auch schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung (auch telefonisch) abgegeben werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung dient dem Ziel, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Die Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Parallelverfahren nach § 4a Abs. 2 BauGB, so dass auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt werden.
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter
https://www.wallmerod.de/verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/
veröffentlicht. Die nachstehend aufgeführten und zur Einsicht ausliegenden Unterlagen können bis einschließlich 18.08.2025 eingesehen und heruntergeladen werden:
Die Planunterlagen können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de) eingesehen werden.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets ist der nachfolgend abgedruckten Planskizze zu entnehmen.
Wallmerod, den 11.07.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag:
Thomas Fasel
Bauabteilung