Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Kuhnhöfen
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Kuhnhöfen
Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Arnshöfen - Kuhnhöfen“
Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kuhnhöfen hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Arnshöfen - Kuhnhöfen“ gefasst.
Innerhalb des Verfahrens wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Zu diesem Zweck lagen die angefertigten Unterlagen in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025 in der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod öffentlich aus. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Die daraufhin vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen wurden vom beauftragten Planungsbüro ausgewertet und in der Sitzung am 03.11.2025 mit den erarbeiteten Lösungsansätzen erläutert. Anschließend erfolgte im Rahmen der Sitzung die sachgerechte Abwägung der einzelnen Punkte mit den entsprechenden Beschlussfassungen.
Mit den ergänzten und überarbeiteten Planunterlagen konnte die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.12.2025 bis 13.02.2026 durchgeführt werden.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden wurde festgestellt, dass die geplanten Ausgleichsgrundstücke als Kompensationsfläche für die Ausweisung des Bebauungsplanes nicht herangezogen werden konnten. Eine geeignete Fläche konnte nunmehr in der Gemarkung Kuhnhöfen gefunden werden. Darüber hinaus wurde die Baugrenze auf der Seite zur K 78 geringfügig geändert.
Die Änderungen sind in den Unterlagen farblich (grün) gekennzeichnet.
Da der Entwurf des Bebauungsplans nach dem Verfahren nach den §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB geändert bzw. ergänzt wurde, ist er erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und es sind die relevanten Stellungnahmen erneut einzuholen (§ 4a Abs. 3 S. 1 BauGB).
Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen im Sinne des § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB nur in Bezug auf die in den Planunterlagen farblich (grün) gekennzeichneten Änderungen und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden können.
Die Planunterlagen liegen in der (verkürzten) Auslegungszeit vom 26.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, Zimmer Nr. 105, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme bereit.
Eine vorherige Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 06435 508-330) ist sinnvoll.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an poststelle@wallmerod.de übermittelt werden. Diese können auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden.
Die Planunterlagen können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland - Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de) eingesehen werden.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:
Aus dem erfolgten Beteiligungsverfahren liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:
- Artenschutz
- Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
- naturschutzfachlicher Eingriff/Ausgleich
- Gewässer
- Starkregen-/Katastrophenschutz
- Bodenschutz
- Immissionsschutz
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§§ 3 Abs. 2 S. 4, 4a Abs. 5 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets ist der nachfolgend abgedruckten Planskizze zu entnehmen.

Wallmerod, den 22.05.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag: Thomas Fasel (Bauabteilung)
