Ergänzungssatzung „Beim Brandweiher“
Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 26.03.2025 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „Beim Brandweiher“ herbeigeführt, so dass nun das Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) eröffnet werden kann.
Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB aufgestellt.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Daten verfügbar sind, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Die Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 19.05.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod, Zimmer 140, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.
Eine vorherige Terminvereinbarung (Telefon: 06435 508-330) ist sinnvoll.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an poststelle@wallmerod.de übermittelt werden. Diese können auch schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung dient dem Ziel, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Parallelverfahren nach § 4a Abs. 2 BauGB, so dass auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt werden.
Unterlagen zum Download:
Die Planunterlagen können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de) eingesehen werden.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Plangebiets ist der nachfolgend abgedruckten Planzeichnung zu entnehmen.

Wallmerod, den 11.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag: Thomas Fasel (Bauabteilung)