Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Wallmerod
Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Wallmerod
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (Aktualisierung und Neudarstellung von Siedlungsflächenerweiterung)
Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Verbandsgemeinde Wallmerod hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 der Fortschreibung (Aktualisierung und Neudarstellung von Siedlungsflächenerweiterung) des Flächennutzungsplanes zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Die Fortschreibung erfolgt auf der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes 2019, der seinerzeit inhaltlich keine Neudarstellungen von Siedlungserweiterungsflächen vorgenommen hatte. Mit dieser Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sollen nun Neudarstellungen vorgenommen werden.
Innerhalb des frühzeitigen Verfahrens wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Darüber hinaus erfolgte die Abstimmung mit den Bauleitplänen benachbarter Gemeinden und Anpassung an die Ziele der Raumordnung.
Zu diesem Zweck lagen die angefertigten Unterlagen in der Zeit vom 21.02.2022 bis einschließlich 31.03.2022 in der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod öffentlich aus.
Die daraufhin vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen wurden vom beauftragten Planungsbüro ausgewertet und in den Sitzungen des Verbandsgemeinderates am 15.12.2022 und 23.02.2023 mit den erarbeiteten Lösungsansätzen erläutert. Anschließend erfolgte im Rahmen der Sitzungen die sachgerechte Abwägung der einzelnen Punkte mit den entsprechenden Beschlussfassungen.
Die erforderliche landesplanerische Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde eingeholt und im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens waren die Neudarstellungen des Flächennutzungsplanes einer Umweltprüfung zu unterziehen. Hierfür war ein Umweltbericht zu erstellen, in dem die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen waren.
Mit den nunmehr ergänzten und überarbeiteten Planunterlagen kann die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Die Planunterlagen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
28.09.2026 bis einschließlich 02.11.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, Zimmer Nr. 105, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme bereit.
Eine vorherige Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 06435 508-330) wird empfohlen.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an poststelle@wallmerod.de übermittelt werden. Diese können auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung dient dem Ziel, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Parallelverfahren nach § 4a Abs. 2 BauGB, so dass auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt werden.
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.wallmerod.de (unter der Rubrik Verwaltung) veröffentlicht. Unter dem Text dieser Bekanntmachung im Internet können auch die vorstehend aufgeführten und zur Einsicht bereitgestellten Unterlagen (Planungsstand: 20.07.2026) bis einschließlich 02.11.2026 eingesehen und heruntergeladen werden:
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:
Aus dem erfolgten Beteiligungsverfahren liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:
- Umwelt-, Natur- und Artenschutzrecht
- Artenschutz
- Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
- naturschutzfachlicher Eingriff / Ausgleich
- Gewässer und Gewässerschutz
- Starkregen-/Katastrophenschutz
- Bodenschutz / Altlasten
- Immissionsschutz
Die Planunterlagen können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland - Pfalz (www.geoportal.rlp.de) eingesehen werden.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB
Wallmerod, den 25.09.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag:
Thomas Fasel
Bauabteilung
