Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Meudt  

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Meudt Hier: Bebauungsplan „Ahrerweg“


Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Ortsgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ahrerweg“ wie folgt beschlossen:

Die Ortsgemeinde Meudt strebt die Aufstellung des Bebauungsplans „Ahrerweg“ an.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine Wohnbebauung auf den derzeit im Außenbereich liegenden Flurstücken, angrenzend an die vorhandene Siedlungsbebauung, ermöglicht werden. Die Wohnbebauung soll dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet werden. 

Für die Grundstücke wurde bereits eine Bauvoranfrage gestellt. Das Bauvorhaben wurde von der Kreisverwaltung rechtlich als Bauen im Außenbereich bewertet. Eine positive Entscheidung bei unveränderter planungsrechtlicher Situation wurde nicht in Aussicht gestellt.

Die Thematik war bereits Gegenstand der Gemeinderatssitzung am 17.04.2024, in der beschlossen wurde, dass ein Satzungsverfahren durchgeführt werden soll.

Die Kreisverwaltung hat mitgeteilt, dass die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich und auf ein konkret anstehendes Bauvorhaben zugeschnitten ist. Das Verfahren folgt demjenigen eines Bebauungsplanes.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) werden nunmehr die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen.

In dem Zusammenhang hat sich der Vorhabenträger bereit erklärt, die entstehenden Planung- und Erschließungskosten und ggf. weitere Kosten (z.B. Gutachten) zu übernehmen.

Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist nicht berücksichtigt, da der wirksame Flächennutzungsplan derzeit eine Fläche für Landwirtschaft darstellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans geht auch eine Anpassung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wallmerod einher. Dies ist bei der nächsten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen.

Das Plangebiet betrifft die am westlichen Siedlungsrand gelegenen Flächen Flur 39, Flurstücke 4701/2, 4702/2, 4703/2 und 4704/2.

Die Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB.

Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ortsgemeinderat Meudt hat am 31.10.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ahrerweg“ herbeigeführt. Die Verwaltung wurde mit der Einleitung des Verfahrens beauftragt.

Die Planungsbüros haben nunmehr die Planunterlagen angefertigt, sodass das Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eröffnet werden kann.

Die Unterlagen zum Bebauungsplan „Ahrerweg“ bestehend aus:  Planzeichnung, Begründung, Textliche Festsetzungen, Umweltbericht mit Fachbeitrag Naturschutz, Artenschutzrechtliche Prüfung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan liegen in der Zeit vom:

22.06.2026 bis einschließlich 27.07.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod, Zimmer 105, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.

Für die Einsichtnahme der Unterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung (Telefon: 06435 508-330) sinnvoll.  

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an poststelle@wallmerod.de übermittelt werden. Diese können auch schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden.       

Die Öffentlichkeitsbeteiligung dient dem Ziel, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Parallelverfahren nach § 4a Abs. 2 BauGB, so dass auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt werden.

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.wallmerod.de (unter der Rubrik Verwaltung) veröffentlicht. Im Internet können auch die nachfolgenden Unterlagen bis einschließlich 27.07.2026 eingesehen und heruntergeladen werden:

Die Planunterlagen können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de) eingesehen werden.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 S. 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf Ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtige oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Plangebiets ist der nachfolgend abgedruckten Planzeichnung zu entnehmen.


Wallmerod, den 19.06.2026                                     
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag:
Thomas Fasel
Bauabteilung 


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