Förderung von Balkonkraftwerken noch bis zum 30.06.2025 möglich

Und das Konzept komm an, seit Beginn der Förderung sind über 400 Anträge eingegangen, von denen fast alle bewilligt werden konnten. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, welcher 25 % der Investitionssumme, maximal 200,00 Euro beträgt. Gefördert werden die Anschaffungskosten für Solarmodule und Wechselrichter sowie elektrische Bauteile, Halterungen, Befestigungen und die Elektroarbeiten durch einen Fachbetrieb.

Dem Antrag sind zum einen die Kopie der Rechnung über das angeschaffte Gerät sowie ein Foto des errichteten Balkonkraftwerkes hinzuzufügen. Bei Mieterinnen und Mietern wird zusätzlich die Zustimmungserklärung des Eigentümers benötigt.

Wer einen Antrag auf Förderung eines Balkonkraftwerks stellen möchte, muss dies bis spätestens 30.06.2025 tun. Eine Förderung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht mehr möglich.

Bei Fragen zum Förderprogramm oder Balkonkraftwerken wenden Sie sich gerne an Louisa Mielich unter: 06435 508-334.

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