Hinweise zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst zwischen den Jahren

Dazu gibt die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) folgende Hinweise:  

  • Haben Arztpraxen urlaubsbedingt geschlossen, ist per Aushang oder auf dem Anrufbeantworter eine Vertretungspraxis in der näheren Umgebung genannt. Sollten Sie akut erkrankt sein, ist diese Vertretungspraxis Ihre erste Anlaufstelle. 

  • Der ÄBD unterstützt zusätzlich. Er erweitert die Öffnungszeiten der  Ärztlichen Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz an den Feiertagen sowie zwischen den Jahren und stockt bei Bedarf das Personal auf. 

  • Falls Sie an oder um die Feiertage akut, aber nicht lebensbedrohlich erkranken und keine reguläre Praxis für Sie verfügbar sein sollte, wählen Sie bitte zunächst die kostenfreie Telefonnummer 116117. Der Patientenservice ist rund um die Uhr erreichbar. Bei Anruf erhalten Sie durch medizinisch qualifiziertes Personal zunächst eine medizinische Ersteinschätzung Ihrer Beschwerden. Bei Bedarf meldet der Patientenservice 116117 Sie bei der nächstgelegenen Ärztlichen Bereitschaftspraxis oder der Videosprechstunde an oder veranlasst einen Hausbesuch. Speziell in der letzten Dezemberwoche ist aufgrund der Feiertage und dem Urlaub vieler Praxen mit längeren Wartezeiten bis zur Entgegennahme des Anrufs zu rechnen. Die KV RLP bittet um Verständnis. In Notfällen gilt wie immer: alarmieren Sie den Rettungsdienst unter 112. 

  • Die KV RLP empfiehlt alternativ zum Anruf im Patientenservice, bei gesundheitlichen Problemen das Patienten-Navi zur Selbstbewertung der Beschwerden unter 116117.de zu nutzen. Auch die 116117-App hilft, Wartezeiten am Telefon zu verringern. Mit ihr lassen sich unter anderem Termine in Facharztpraxen rund um die Uhr buchen. Sowohl die App als auch die Mitarbeitenden im Terminservice, der ebenfalls über die 116117 läuft, nutzen dieselbe Termindatenbank, sodass die Chancen auf einen Termin gleich hoch sind. 

  • Um die Praxen und den ÄBD zwischen den Jahren zu entlasten, stellen Sie sicher, dass Sie benötigte Medikamente in ausreichender Menge zu Hause haben. Ist vorauszusehen, dass Sie zwischen den Jahren nicht arbeitsfähig sind, sollten Sie sich für diesen Zeitraum vor Weihnachten von Ihrer regulären Praxis krankschreiben lassen.  


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