Bauamt
Baugenehmigungsverfahren im Westerwaldkreis werden vollständig digital abgewickelt - vom Antrag über die Kommunikation bis hin zum Bescheid. Sämtliche Unterlagen werden elektronisch übermittelt, was die Abläufe beschleunigt und Ressourcen schont.
Voraussetzung für den digitalen Bauantrag ist eine BUND-ID oder „Mein Unternehmenskonto“ (MUK). Mithilfe der BUND-ID oder des MUK melden sich Bauherren und Planende im Portal „Digitale Baugenehmigung“ des Westerwaldkreises an. Auch die weitere Kommunikation verläuft elektronisch über das Portal. Die abschließende Baugenehmigung kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Mit der Umstellung wird der bisherige Weg der Einreichung der Bauunterlagen über die Verbandsgemeinde als Verfahren abgeschafft. Lediglich die Freistellungsverfahren verbleiben in der Zuständigkeit der Verbandsgemeinde. Erfasst werden sämtliche diesbezüglichen Anträge über das Online-Portal der Kreisverwaltung.
