Bürgermeisterwahl

Bei der Verbandsgemeinde Wallmerod ist die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters wegen Freiwerdens der Stelle zum 01.01.2027 neu zu besetzen. Die Verbandsgemeinde Wallmerod besteht aus 21 Ortsgemeinden mit rund 14.900 Einwohnern. Sie liegt in reizvoller Mittelgebirgslandschaft des südlichen Westerwaldkreises in unmittelbarer Nachbarschaft des Naturparks Nassau. 

Verwaltungssitz ist die rund 1.500 Einwohner zählende Ortsgemeinde Wallmerod; sie ist im Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald als Grundzentrum ausgewiesen. 

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 29. November 2026, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Wallmerod für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine/kein Bewerberin/Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 13. Dezember 2026 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. 

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes für Rheinland-Pfalz ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur/zum hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat. 

Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A16/B2 zugeordnet. Darüber hinaus wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt. 

Bewerben sollten sich engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeiten, die mit den Ortsgemeinden und Entscheidungsgremien vertrauensvoll zusammenarbeiten und in der Lage sind, die Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen wirtschaftlich und bürgernah zu führen.

 Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. 

Die Frist zur Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages läuft am Montag, dem 12. Oktober 2026 um 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) ab. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 18. September 2026 in der Bürgerzeitung der Verbandsgemeinde Wallmerod veröffentlicht. 

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass den Parteien und Wählergruppen des Verbandsgemeinderates die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die ordnungsgemäße Einreichung der Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden in einem verschlossenen Briefumschlag erbeten bis zum 2. Oktober 2026 (keine Ausschlussfrist) an:

Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod
- Wahl Bürgermeister/in –
Gerichtsstraße 1
56414 Wallmerod

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