Liebe Erziehungs- und Sorgeberechtigten, liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit Beginn des kommenden Schuljahres 2026/2027 haben die Kinder des 1. Schuljahres einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung gemäß des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG).
Der Rechtsanspruch umfasst auch die Ferienzeit und sieht einen Betreuungsumfang von 8 Stunden an den Werktagen vor. Das Land kann Schließzeiten im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln.
In den kommenden Jahren wird das Angebot jährlich um die Klassenstufe 1 erweitert, bis im Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf ganztägige Ferienbetreuung haben. Die Erfüllung des Rechtsanspruchs richtet sich gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Gesamtverantwortung), somit gegen das Jugendamt des Westerwaldkreises. Die Verbandsgemeinde Wallmerod setzt, wie auch die anderen Verbandsgemeinden im Westerwaldkreis, dieses Recht im Auftrag der Kreisverwaltung um und sorgt für die Sicherstellung des Angebots.
Konkret bedeutet das für unsere Ferienfreizeit:
Wir bieten weiterhin ein abwechslungsreiches Programm mit sportlichen, kreativen und gemeinschaftlichen Angeboten.
Zukünftig kann jede Ferienwoche getrennt voneinander gebucht werden. Die Betreuung wird von werktags in der Regel von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr stattfinden.
Die Teilnahmegebühr beträgt von 150€ pro Woche pro Kind. Die Kosten für das Mittagessen, Getränke und einen Snack sind in dieser Gebühr bereits eingeschlossen. Eventuelle Ausflüge müssen zusätzlich von den Eltern übernommen werden.
Beitragsermäßigungen, Storno- und weitere Rahmenbedingen finden Sie unter dem Beitrag am Ende der Seite.
Für das Ferienbetreuungsangebot gilt zunächst die Regelung:
Kinder mit Rechtsanspruch bekommen ein vorgelagertes Recht und die übrigen Jahrgänge bekommen mögliche Restplätze. Wir behalten uns dabei vor, die Altersgrenze für Ferienbetreuungen in den nächsten Jahren an Kapazität und Angebotsausrichtung anzupassen. Dadurch können wir gewährleisten, auch wirklich allen Kindern mit Rechtsanspruch einen Platz in einer Ferienbetreuung zur Verfügung stellen zu können.
Wir denken an Alle:
Zusätzlich planen wir weitere Ferienangebote für die Grundschuldkinder die keinen Rechtsanspruch haben sowie für die Kinder der Altersklassen über die Grundschule hinaus. Für die Betreuungsangebote in den nächsten Jahren oder speziell im nächsten Jahr können für zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen treffen. Wir starten immer im Herbst mit der Planung für das kommende Jahr. Die Regelungen für Ferienbetreuungen, die nicht Teil des GaFöG-Programms sind, werden an die Bestimmungen des Kreises bzgl. Des Ganztagsförderungsgesetztes angelehnt.
Koordinierenden Fachkraft für das GaFöG ist:
Frau Anna-Maria Ortseifen
Telefon: 06435 508-252
E-Mail gafoeg@wallmerod.de
für die administrativen Aufgaben ist:
Frau Anne Engel
Telefon: 06435 5082-53
zuständig.
Administrative Anfragen dürfen auch gerne über die E-Mail gafoeg@wallmerod.de gestellt werden.
