Wählen im Wahllokal:
Die alte Wahlbenachrichtigung bleibt gültig – es kommt kein neues Dokument. Wer sie nicht mehr findet, wählt am Sonntag einfach direkt mit dem Personalausweis.
Briefwahl:
Wer die Unterlagen nicht schon beim ersten Wahlgang für die Stichwahl mitbeantragt hat, sollte sich beeilen und sich im Wahlbüro melden (Telefon: 06435/ 508 150). Sollte die Rücksendung des Wahlbriefs aufgrund der Postlaufzeiten knapp werden, können Sie ihn im Briefkasten eines Rathauses einwerfen oder am 30. August im Wahllokal abgeben.
Im Zweifel:
Vorab im Wahlbüro der Verbandsgemeinde wählen oder am Wahlsonntag direkt ins zugewiesene Wahllokal gehen! Bei Fragen hilft das örtliche Rathaus weiter.
