Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

    Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Wallmerod

    Das Anbringen von Außenwerbung ist bei einer Werbefläche von bis zu 1 qm in der Regel genehmigungsfrei. Lt. LBauO ist das Kreisbauamt des Westerwaldkreises zuständig für Genehmigungen von Außenwerbung mit einer Fläche > 1 qm.

    Lediglich die Erteilung einer Plakatierungserlaubnis erfolgt durch das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung.

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