Teilnahme an einem Volksfest als Aussteller
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungInteressieren Sie sich als Schausteller oder sonstiger Aussteller für einen Standplatz auf einem örtlichen Volksfest, einer Messe oder Ähnlichem, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die für Sie zuständige Verwaltung, da regional sehr unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen zu beachten sind.
An wen muss ich mich wenden?- Stadtverwaltung
- Verbandsgemeinde / Gemeinde